Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Jedem Geschäft liegen unsere Verkaufsbedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Käufers können wir in keinem Fall anerkennen, sofern dieselben nicht unseren Verkaufsbedingungen entspre- chen. Durch Erteilung des Auftrages gelten unsere Verkaufsbedingungen in vollem Umfang als vom Käufer anerkannt.

Preise: Sämtliche Preise verstehen sich ab Stuttgart ausschließlich Versandpackung; sie sind auf jeden Fall freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Wir behalten uns ausdrücklich vor, behördlich genehmigte Preiserhöhungen für Vormaterial, für Energiekosten jeder Art, tarifvertraglich vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie etwaige Steuererhöhungen nachzuberechnen, wenn sie zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und dem Liefertermin wirksam werden.

Die Lieferungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen rein netto, innerhalb 10 Tagen 2% Skonto. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem üblichen Banksatz erhoben. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer nach unserer Ansicht ungünstig, so werden unsere sämtlichen Forderungen auch im Falle der Stundung sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt: „Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum gegen den Käufer bestehenden Forderungen unser Eigentum. Zur Weiter- veräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns den Namen des Dritterwerbers und die Höhe der Forderung mitzuteilen, die er gegen den Erwerber hat. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.“

Rücktritt, Entbindung vom Vertrag oder von der Lieferfrist: Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt -auch solche bei Rohstofflieferanten-, Rohstoffmangel und ähnliche Fälle entbinden uns von der Lieferung. Veränderungen in der Kreditwürdigkeit des Abnehmers oder die Besorgnis einer solchen Veränderung berechtigen uns entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, auch solche von Vorauszahlung abhängig zu machen.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Ersatzansprüche auf unmittelbaren oder mittelbaren Schäden besteht nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes.